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15. September 2021
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Coronavirus
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Kontaktdaten in Diskotheken – Maskenpflicht in Mittel- und Berufsfachschulen

Der Regierungsrat hat die kantonale Covid-Verordnung nach der Ausweitung der Zertifikatspflicht durch den Bundesrat angepasst. Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe müssen keine Kontaktdaten mehr erfassen, dafür neu Diskotheken und Tanzlokale. An Mittelschulen und Berufsfachschulen gilt ab nächster Woche wieder eine Maskentragpflicht. Für das Kantonspersonal gelten weiterhin die bisherigen personalrechtlichen Massnahmen.

Aufgrund der Entscheide des Bundesrates vom 8. September 2021 und der Einführung der Zertifikatspflicht müssen nun in Innenräumen von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben keine Kontaktdaten mehr erhoben werden. Neu gilt es, die Kontaktdaten der Gäste in Diskotheken und Tanzlokalen zu erfassen. Um ein effizientes Contact-Tracing zu ermöglichen, müssen die in den Diskotheken und Tanzlokalen erhobenen Kontaktdaten an die zentrale kantonale Datenbank übermittelt werden. Die Änderungen treten rückwirkend per 13. September 2021 in Kraft.

Änderungen im Bildungsbereich

Ebenfalls Anpassungen gibt es im Schulbereich. Um einen ungestörten Schulbetrieb zu gewährleisten und um Schulschliessungen zu verhindern, wird die Maskentragpflicht in Innenräumen von Mittelschulen und Berufsfachschulen auch während des Unterrichts wieder eingeführt. Die Maskentragpflicht an Mittelschulen und Berufsfachschulen gilt ab dem 20. September 2021.

Im Kanton Bern sind die Hochschulen für eine allfällige Beschränkung des Zugangs zu den Lehr- und Forschungsaktivitäten mittels Zertifikaten zuständig. Gerade im Rahmen von beständigen Gruppen wäre es unnötig aufwändig, die Zertifikate der Teilnehmenden bei jeder Veranstaltung wieder neu zu prüfen. Die Hochschulen können gemäss der kantonalen Verordnung Name, Vorname, Geburtsdatum und Gültigkeitsende der Zertifikate befristet registrieren.

Die Massnahmen im Justizvollzug bleiben unverändert. Sie werden aber verlängert und gelten wie alle obigen Bestimmungen bis am 24. Januar 2022.

Personalrechtliche Massnahmen für die Kantonsverwaltung

Der Regierungsrat hat beschlossen, an den bisherigen vorsorglichen personalrechtlichen Massnahmen für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung festzuhalten. In den Organisationseinheiten der Kantonsverwaltung wird zurzeit bei den Mitarbeitenden keine Prüfung des Covid-Zertifikats vorgenommen. Über eine allfällige erneute Anpassung der Massnahmen entscheidet der Regierungsrat zu gegebener Zeit und aufgrund der aktuellen Lage.

Zur Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19 V)

Hinweis

Antworten des Regierungsrats zu den Bundeskonsultationen betreffend den internationalen Personenverkehr sowie im Ausland geimpfter Personen

Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs lehnt der Regierungsrat ab. Sie sind nach seiner Auffassung nicht umsetzbar, da die notwendigen Informationen nicht durchgehend erhoben werden und wichtige Schnittstellen fehlen. Für die Einreisepolitik ist der Bund zuständig. Die Kantonsregierung fordert daher vom Bund das Erarbeiten und Umsetzen einer schlanken und stringenten Regelung des internationalen Personenverkehrs.

Die vorgeschlagene Regelung des Bundes zur Erlangung eines Covid-Zertifikats für im Ausland geimpfte Personen ohne bisherigen Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat lehnt der Regierungsrat in der vorliegenden Form ebenfalls ab. Sie kann mit den kantonalen Kapazitäten nicht umgesetzt werden. Der Kanton Bern schlägt stattdessen vor, bei der Zertifikatsausstellung die Tourismusorganisationen miteinzubeziehen.

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