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03. Februar 2022
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Keine Verlängerung der bis Mitte Februar befristeten kantonalen Corona-Massnahmen

Der Regierungsrat hat die geltenden kantonalen Corona-Massnahmen diskutiert. Die bis am 14. Februar 2022 befristeten Massnahmen werden nicht verlängert. Dies betrifft die Maskentragpflicht für die 1.-4. Klasse der Volksschulstufe, die somit ab Montag, 14. Februar 2022, entfällt, und das Verbot von Ausgängen und Urlauben im Justizvollzug.

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