Die Durchführung von Veranstaltungen bzw. Zusammenkünften ist verboten.
Erlaubt sind
Für all diese Ausnahmen muss ein Schutzkonzept vorliegen und umgesetzt werden.
Die Massnahmen des Kantons Bern für Veranstaltungen sind strenger als jene vom Bund. Die folgenden Veranstaltungen sind im Kanton Bern ebenfalls verboten:
Private Treffen und Feste im Familien- und Freundeskreis mit mehr als 5 Personen sind verboten.
Im Artikel 5e der Verordnung des Bundes sind die Märkte aufgeführt, welche offen sein dürfen:
Informationen sowie Fragen und Antworten zu Sportaktivitäten und Sportveranstaltungen:
Veranstalter bzw. Betreiber müssen dem Kantonsarztamt jederzeit die Personalien ihrer Gäste bzw. Teilnehmenden nennen können. Dies, falls sich nachträglich herausstellen sollte, dass eine teilnehmende Person positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Die Veranstalter bzw. Betreiber müssen mit einer Präsenzliste oder einem elektronischen Registrierungssystem von allen Personen folgende Angaben aufnehmen:
Diese Liste müssen die Veranstalter während 14 Tagen aufbewahren.
Alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betriebe inkl. Bildungseinrichtungen und Veranstaltungsorte benötigen ein Schutzkonzept. Dieses hält fest, welche Massnahmen betreffend Hygiene und Abstand vorgesehen sind.
Für alle Schutzkonzepte gelten die gleichen Vorgaben.
Private Veranstaltungen sowie öffentlich nicht zugängliche Betriebe benötigen keine Schutzkonzepte.
Beachten Sie, dass für private Treffen eine Begrenzung von 5 Personen gilt.