Impfstart im Kanton Bern war am 11. Januar 2021. Personen ab 75 Jahren können sich jetzt für die Impfung anmelden. Alle Informationen zur Impfung gegen Covid-19 finden Sie auf der Website der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion:
Die Impfung ist in einem ersten Schritt für Personen ab 75 Jahren (Berner Gruppe A) vorgesehen.
Weitere Informationen zur geplanten Priorisierung:
Fragebogen für die Selbsteinschätzung
Nein, die Impfung ist freiwillig. Es gibt keine Impfpflicht.
Eine Impfung wird jedoch empfohlen, weil eine geimpfte Person ein viel kleineres Ansteckungs- und Erkrankungsrisiko hat. Die Impfung schützt womöglich auch vor der Übertragung des Virus auf andere Personen. So werden auch ungeimpfte Personen geschützt.
Auf www.be.ch/wo-testen-bern können Sie nachschauen, wo Sie sich in Ihrer Region testen lassen können.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben und keine starken Symptome haben, ist dieser Onlinetest geeignet.
Maximal 5 Personen.
Alle spontanen Treffen und Zusammenkünfte von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten.
Ja.
Zusammenkünfte im Familien- und Freundeskreis, sogenannte private Veranstaltungen, mit mehr als 5 Personen sind verboten.
Beim Zusammensein mit bis zu 5 Personen gelten die Empfehlungen des BAG zu Hygiene und Verhalten. Diese gelten auch für Kinder.
Vom Verbot nicht betroffen sind die Zusammenkünfte innerhalb eines Betriebes wie z.B.
Diese dürfen unter strikter Einhaltung der Vorschriften für Arbeitsplätze weiterhin durchgeführt werden.
Bei der Arbeit gilt in allen Innenräumen eine Maskentragpflicht, sobald zwei Personen oder mehr bei der Arbeit miteinander in Kontakt sind. Beispielsweise in Büros und Sitzungsräumen oder in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten (Lifte, WC) und auch in Fahrzeugen!
Weitere Ausnahmen siehe hier:
sind erlaubt.
Dafür muss ein Schutzkonzept vorliegen und eingehalten werden.
Im Artikel 5e der Verordnung des Bundes sind diese Einkaufsläden und Märkte aufgeführt:
Der Anhang 2 (Art. 5e Abs. 2 Bst. a und e) in der Verordnung des Bundes zählt diese Güter auf.
Hier finden Sie eine Liste mit den Orten, wo die Maskentragpflicht gilt:
Besonders gefährdet sind folgende Personen:
und Personen, mit einer dieser Vorerkrankungen:
Weiterführende Informationen
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit für besonders gefährdete Personen
Besuche in Heimen und Spitälern sind mit Schutzbestimmungen erlaubt. Der Schutz von Bewohnenden und Patienten ist prioritär. Die Heime und Spitäler organisieren die Besuche so, dass die Schutzbestimmungen eingehalten werden können
Informieren Sie sich direkt bei den Einrichtungen über besondere Vorkehrungen, Verhaltensregeln und Besuchszeiten.
Befolgen Sie die Instruktionen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Wer sich auf Anordnung eines Arztes oder einer Behörde in Quarantäne begeben muss, hat Anrecht auf den Corona-Erwerbsersatz.
Wer sich nach einer Kontaktmeldung der SwissCovid App freiwillig in Quarantäne begibt, ohne dass dies von einer Behörde oder einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet ist, erhält keine Entschädigung.
Wenn die Quarantäne ärztlich oder behördlich angeordnet wurde, besteht auch nach Ferienrückkehr grundsätzlich Anspruch auf Corona-Erwerbsausfallentschädigung (80% des vordienstlichen Einkommens, max. CHF 196.00 pro Tag).
ACHTUNG:
Wer in ein Risikogebiet reist und sich nach der Rückkehr in die Schweiz in Quarantäne begeben muss, hat keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine entsprechende Liste, die regelmässig aktualisiert wird.
Bei Lohnfortzahlung ist der Arbeitgeber anspruchsberechtigt. Einzelheiten zu den Anspruchsvoraussetzungen siehe
Informationen des Kantonsarztamtes im Fall von Ansteckungen:
Bildungs- und Kulturdirektion:
Aktuelle Informationen dazu finden Sie bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern:
Aktuelle Informationen zu den Orientierungstagen im Kanton Bern finden Sie bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern:
Informationen zu den Härtefallhilfen im Kanton Bern finden Sie bei der Wirtschaftsdirektion:
Detaillierte Infos zu den Covid-19-Hilfen im Kulturbereich finden Sie auf der Seite der