Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Aufhebung der Corona-Massnahmen: Was muss ich wissen?

Der Schwerpunkt im Umgang mit Corona liegt auf der individuellen Verantwortung. Die untenstehenden Massnahmen sollen in bestimmten Situationen eine Hilfestellung bieten.

Verhalten

  • Personen mit starken Symptomen sollen solange sie stark symptomatisch sind nicht zur Arbeit gehen und sich bei Ihrer Hausärztin oder Hausarzt melden. Personen mit milden Symptomen können zur Arbeit gehen, sollten aber eine Maske tragen bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome.

  • Mund-Nasen-Schutz
    Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nicht mehr obligatorisch.
    Das Tragen einer Maske wird jedoch weiterhin empfohlen bei Kontakt mit besonders gefährdeten Personen oder beim Auftreten von Symptomen. Das Maskentragen bietet insbesondere in geschlossenen Räumen mit einem hohen Personenaufkommen und dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können, wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Geschäftstreffen oder an öffentlichen Veranstaltungen, einen zusätzlichen Schutz vor Infektionen.
  • Händehygiene
    Die Händehygiene ist eine gute Massnahme zur Infektionsprävention, die jeder beibehalten sollte. Dadurch wird nicht nur die Verbreitung vom Coronavirus verhindert, sondern auch von anderen Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel der Grippe oder der Gastroenteritis. Das Händewaschen mit Wasser und Seife oder das Auftragen von Desinfektionsgel schützt vor Infektionskrankheiten.

  • Belüftung
    Belüften ist eine einfache und effektive Massnahme, um die Luftqualität zu verbessern und die Viruslast in einem Raum zu reduzieren. Eine regelmässige und gute Luftzirkulation ist besonders in geschlossenen Räumen mit vielen Menschen sehr wichtig, wie zum Beispiel im Klassenzimmer oder in Büros.

  • Homeoffice
    Es gilt keine Homeoffice-Pflicht mehr. Es kann jedoch in Absprache mit dem Arbeitgeber, wie zum Beispiel beim Auftreten von Symptomen, die Arbeit im Homeoffice durchgeführt werden.

  • Corona-Impfung
    Da die Corona-Impfung sehr gut vor schweren Verläufen der Krankheit schützt, wird sie insbesondere gefährdeten Personen empfohlen.

  • Corona-Test
    Der Corona-Test wird empfohlen beim Auftreten von starken Symptomen, die einen Arztbesuch erfordern oder bei Kontakt mit besonders gefährdeten Personen.

  • Arztzeugnis
    Die Volkswirtschaftskommission empfiehlt den Arbeitgebenden, bei Vorliegen eines positiven PCR-Tests ein Arztzeugnis erst ab dem fünften Tag der krankheitsbedingten Absenz einzufordern. Damit soll vermieden werden, dass es zu einem Anstieg an Arztbesuchen kommt.

Fazit

Bei Auftreten von Symptomen
Vermeiden Sie die Übertragung des Coronavirus, indem Sie Ihre sozialen Kontakte einschränken (insbesondere mit gefährdeten Personen) und einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Waschen Sie sich regelmässig die Hände und lüften Sie regelmässig die Räumlichkeiten. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie Homeoffice in Betracht ziehen. Bei starken oder anhaltenden Symptomen sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Wenn Sie eine besonders gefährdete Person sind
Sie müssen vorsichtiger sein als der Rest der Bevölkerung. Wir empfehlen Ihnen, den Kontakt mit symptomatischen Personen zu vermeiden. Tragen Sie eine Maske, sobald die Abstände nicht eingehalten werden können. Dies vor allem in geschlossenen Räumen.

  • Impfort finden (www.be.ch/wo-impfen-bern)

Verhalten Sie sich solidarisch gegenüber ihren Mitmenschen

Obwohl das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr obligatorisch ist, ist davon auszugehen, dass ein Teil der Bevölkerung weiterhin eine Maske tragen wird.

Diese Personen tragen die Maske aus verschieden Gründen, beispielsweise weil:

  • Sie besonders gefährdete Personen sind
  • Sie symptomatisch oder positiv auf Corona getestet sind

Bitte haben Sie Verständnis und seien Sie solidarisch gegenüber anderen. 

Seite teilen